Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Alle Mitteilungen der Firma DUGEL IMMOBILIENPARTNER Knut Dugel sind grundsätzlich streng vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Verstöße verpflichten unmittelbar zu Schadensersatz in Höhe der vollen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr ohne Schadensnachweis. Bei allen Angeboten ist Irrtum sowie zwischenzeitlich anderweitige Verwertung ausdrücklich vorbehalten. Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der Informationen durch den/die Eigentümer nach bestem Wissen, jedoch ohne jegliche Gewähr für die Richtigkeit.
- Der Empfänger eines Angebotes kann sich nur dann auf vorherige Kenntnis eines Objektes berufen, wenn er mir dies innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt des Angebotes durch schriftliche, empfangsbedürftige Mitteilung bekannt gibt und gleichzeitig den Nachweis für seine vorherige Kenntnis erbringt. Andernfalls gilt die schriftlich oder mündlich angebotene Gelegenheit zum Vertragsabschluss als ursächlich. Die Kenntnis eines Objektes, für das mir Alleinauftrag erteilt ist, schließt die Gebührenpflicht des Angebotsempfängers nicht aus.
- Die Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr entsteht und wird fällig bei Vertragsabschluss (Miet- oder Kaufvertrag). Die Übernahme eines Objektes wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt. Der Gebührenanspruch ist von der Erfüllung des Vertrags nicht abhängig. Er bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag infolge Anfechtung oder auf andere Weise hinfällig wird. Die Gebühren werden nach der Ortsüblichkelt berechnet.
- Wenn anstelle oder nach Abschluss des vorgesehenen Rechtsgeschäftes innerhalb von 36 Monaten ein anderes Rechtsgeschäft vereinbart wird, das direkt oder indirekt auf unsere Vermittlung zurückzuführen ist, so gelten dafür ebenfalls die Geschäftsbedingungen mit den ortsüblichen Gebührensätzen.
- Der Mieter/Käufer pp. ist mir zu Schadensersatz verpflichtet, wenn er sich durch Unterzeichnung eines Verpflichtungsvertrags zur Anmietung oder zum Erwerb des jeweiligen Objektes verpflichtet und das Objekt nicht übernimmt.
- Die Firma DUGEL IMMOBILIENPARTNER Knut Dugel ist berechtigt, auch für den anderen Verhandlungspartner entgeltlich tätig zu werden.
- Nicht getroffene Vereinbarungen gelten nach der Üblichkeit. Die Vorschriften des BGB und des HGB sind für meine Pflichten maßgebend. Mir obliegt keine Erkundigungspflicht.
- Alle etwaigen mündlichen Vereinbarungen, auch mit Bevollmächtigten oder anderen Beschäftigten der Firma DUGEL IMMOBILIENPARTNER Knut Dugel, haben nur Gültigkeit, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt werden.
- Sollten Teile dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so soll das die Gültigkeit der anderen Bedingungen nicht berühren.
- Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile gilt der Sitz der Firma DUGEL IMMOBILIENPARTNER Knut Dugel als vereinbart.
seit 30 Jahren
© DUGEL IMMOBILIENPARTNER